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Aulendorf - Das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) hält Deutschland immer noch im Griff. Das Robert-Koch-Institut beschreibt die Situation weiter „als sehr dynamisch und ernst zu nehmend“. Es schätzt die Gefahr durch das Virus für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt als „hoch“ ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Aktuell gibt es im Kreis Ravensburg 540 Infektionen und 6 Todesfälle, in Aulendorf sind es 6 Infizierte und keine Todesfälle.

 

Am dem 4. Mai 2020 startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. „Wir machen erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität“, sagt Kultusministerin Susanne Eisenmann.  Das heißt, am 4. Mai starten die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemein bildenden Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen, die Klassenstufen 9 und 10 der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen.

 

Schulbetrieb startet am 4. Mai mit neuen Regeln

„Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 4. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“, erläutert Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Deshalb seien außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb bis zum Schuljahresende ausgeschlossen. „Für den Schulbetrieb ist es unerlässlich, dass die Hygienevorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden. Deshalb muss der Start des Schulbetriebs gründlich vorbereitet und sorgsam mit allen Beteiligten abgestimmt werden“, sagt Eisenmann und fügt hinzu: „Wir gehen davon aus, dass nicht alle Lehrkräfte uneingeschränkt für Angebote an der Schule zur Verfügung stehen können, beispielsweise weil sie sich in häuslicher Quarantäne befinden, zu einer Risikogruppe gehören oder selbst erkrankt sind. Auch müssen wir im Sinne des Infektionsschutzes kleinere Lerngruppen und geteilte Klassen auf eine größere Zahl von Räumen verteilen. Dies wird zusätzliche Lehrkräfte binden. Schon daraus folgt, dass ein Unterrichtsangebot im Schulgebäude auf längere Sicht nur eingeschränkt möglich sein wird.“

Das Ministerium geht davon aus, dass ein Viertel der Lehrkräfte zu Risikogruppen zählt und nicht für den Präsenzbetrieb eingeplant werden kann. Dazu gehören nach derzeitiger Einschätzung Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen und alle Lehrer, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben. Letzere können sich aber freiwillig für den Unterricht an der Schule entscheiden..

 

Der Schuleiter an der Werkrealschule Cristoph Lang sitzt vorwiegend am Telefon, um zu eruieren, welche seiner Lehrerinnen und Lehrer am Montag einsatzbereit sein werden, wenn er 130 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 zum Unterricht von 7.35 Uhr bis 12.35 Uhr erwartet. Inzwischen hat der Hausmeister Bertram Hegel und seine Kollegen vom Bauamt schon die Tische in neuer Anordnung mit 1,50 Meter Abstand gestellt. Genügend Desinfektionsmittel sei vorhanden. Jedes Klassenzimmer hat ein Waschbecken, allerdings nur mit kaltem Wasser. Schüler die nicht am Unterricht teilnehmen können werden weiterhin über das Home Office Programm der Schule unterrichtet. Denn bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen oder wenn im Haushalt Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören, und nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnet. Die einer Risikogruppe zugehörigen Lehrkräfte sind nicht vom Dienst freigestellt, sondern werden für Fernlernangebote oder für sonstige schulische Aufgaben nicht an der Schule eingesetzt, die ohne direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern erledigt werden können.

 

Am Gymnasium Aulendorf wird die Abiturvorbereitung wie folgt umgesetzt: Die Schülerinnen und Schüler besuchen nur diejenigen Fächer, in denen sie eine schriftliche Abiturprüfung ablegen werden. Dies gilt auch für Kooperationsschüler. Darüber hinaus findet für die J2 in den Wochen vor dem schriftlichen Abitur in keinem weiteren Fach Fernunterricht statt. Für die J1 finden an der Schule die fünfstündigen Kurse statt. Auch die fünfstündigen Kooperationskurse an unserer Schule und in St. Johann finden in gleicher Weise statt. Außerdem finden die dreistündigen Basiskurse in Deutsch und Mathematik an der Schule statt. Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören, unterrichten aus der Ferne die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler. Vor Ort ist eine weitere Fachlehrkraft anwesend, die Fragen der Schülerinnen und Schüler beantwortet.

14 Abiturienten und 22 Schüler der Klasse drunter kehren am kommenden Montag ins Gymnasium zurück. Eine Schülerin, so Hubig, kann nicht kommen und wird per Video dem Unterricht mit Ipads zugeschaltet, sofern Lehrer damit arbeiten. Das bleibt den Unterrichtskräften selbst überlassen, wie sie den Unterricht gestalten. Der Unterrichtsbeginn ist entzerrt und mit der Werkrealschule koordiniert. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen J1 und J2 werden am 04.05. über die einzuhaltenden Hygienevorschriften belehrt werden, so die Schulleiterin Silke Hubig, „weil natürlich der Gesundheitsschutz erste Priorität hat.“ Wichtig sei es, zuerst mal die Schüler mit den neuen Abläufen vertraut zu machen, bis sich alles eingespielt habe. So sind die Treppenaufgänge in zwei Hälften durch Tische geteilt, rechts davon hinauf, links hinunter. Klar ist, dass weder der Bäckereiverkauf noch die Mensa geöffnet werden. Auch die Pause im Pausenhof muss aus Hygieneschutzgründen ausfallen. Die Schüler werden angehalten, die Pause im Unterrichtsraum zu verbringen.

 

Schwerpunkt Prüfungsvorbereitung – Keine Klassenarbeiten

„Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Schülerinnen und Schüler, die sich unsicher fühlen, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, müssen nicht am Haupttermin der Abschlussprüfung teilnehmen und können stattdessen den ersten Nachtermin wählen, so die Kultusministerin.

Trotz alledem haben 65 Schülervertreter aus zahlreichen Städten Baden-Württembergs mit Klagen gegen das Land gedroht, sollten die Abschlussprüfungen nicht abgesagt werden. Abschlussnoten sollten aus den vor der Pandemie erbrachten Leistungen gebildet werden, schlugen die Schülervertreter vor. Nur so können Gesundheit und Gerechtigkeit gewährleistet werden. „Nicht alle Schüler haben zu Hause Zugang zu einem Laptop oder Computer, und manche konnten weder telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Da diese Schüler in der aktuellen Situation benachteiligt sind, müssen wir ihnen nun gezielte und passende Lernangebote machen – und zwar vor Ort und durch persönliche Förderung durch die Lehrerin oder den Lehrer“, sagt Ministerin Eisenmann.

 

Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr

„Da die Leistungsbewertung in den letzten Wochen ausgesetzt wurde und auch in der kommenden Zeit nur sehr stark eingeschränkt möglich sein wird, werden alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ins nächste Schuljahr versetzt. Keine Schülerin und kein Schüler darf einen Nachteil aus der aktuellen Situation haben, das hat absolut Vorrang“, betont Eisenmann.

Generell gilt, dass eine Kombination aus Unterricht an der Schule und eigenständigem Arbeiten zu Hause möglich ist, wobei der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung der diesjährigen Abschlussprüfungen nach Möglichkeit an der Schule stattfinden soll. Die Klassen, die nicht vor Ort präsent sind, sollen weiter online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete unterrichtet werden. Lehrkräfte, die keinen Präsenzunterricht erteilen, werden für Fernlernangebote oder auch für Korrekturen der schriftlichen Abschlussprüfungen eingesetzt.

 

Hygiene- und Abstandsregeln besonders wichtig

Aufgrund der hohen Anforderungen des Infektionsschutzes, wie der Einhaltung der Abstandsgebote, kleinere Gruppengrößen und zusätzlicher hygienischer Maßnahmen, müssen sich die Schulen bei den Planungen zur Umsetzung des Schulbetriebs eng mit ihrem Schulträger abstimmen. Das Vorliegen der unabdingbaren Hygieneinfrastruktur, wie beispielsweise genügend Waschgelegenheiten für die Hände, ausreichend Seife und Einweghandtücher sowie die Sitzordnungen in den Klassenräumen zur Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern, sollen in Abstimmung mit den Schulträgern frühzeitig geplant und überprüft werden. Die Schulen erhalten dazu noch gesondert entsprechende Hygiene-Hinweise. Die wichtigsten Hinweise werden gerade in einem Merkblatt erarbeitet

Die Stadt Aulendorf als Schulträger überwacht die Organisation, dass die hygienischen Rahmenbedingungen wie etwa Abstandswahrung eingehalten werden können. Ein Unterricht soll pro Raum nur in kleinen Gruppen stattfinden. Entsprechend müssen die Lerngruppen auf mehrere Klassenzimmer aufgeteilt werden.

 

Schulweg und Schülerbeförderung

Älteren Schülerinnen und Schülern empfiehlt die Schulverwaltung, wo immer möglich individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. „Außerdem sind wir mit den Stadt- und Landkreisen im Gespräch, die die Schülerbeförderung unter strikten Hygienemaßnahmen organisieren müssen, damit im Sinne des Abstandsgebots ausreichend Busse und Bahnen bereitstehen“, so die Ministerin. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, das Bund und Länder am 15. April für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen haben, ist für die Teilnahme am Unterricht keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

Mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs müssen alle Schülerinnen und Schüler über Hygienevorschriften aufgeklärt und gegebenenfalls angeleitet werden (richtiges Händewaschen, Husten/ Niesen, Verhalten in den Pausen, Krankmeldung bei ersten Symptomen).

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dankt allen Schulleiterinnen und Schulleitern ausdrücklich. „Schulen, die bei der Umsetzung Beratung und Unterstützung brauchen, könnten sich selbstverständlich an die Schulaufsicht und auch an das Kultusministerium wenden.“

 

 

Text und Bilder: Gerhard Maucher

 

 

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