27gr waldseeBad Waldsee - +++ Grundsatzbeschluss für Ozon-Verfahren als vierte Reinigungsstufe der Kläranlage beschlossen +++ Neues Gebäude und Entwässerungsanlage für Kläranlage beschlossen +++ Bebauungsplan für das Baugebiet "Hungerberg" in Michelwinnaden beschlossen +++ Bauplätze im Baugebiet "Beim Pfändle" werden per Punktesystem vergeben +++ Ergebnishaushalt kann 2020 wegen Corona-Krise voraussichtlich nicht ausgeglichen werden +++

 

Am gestrigen Montag tagte zum ersten Mal der Gemeinderat Bad Waldsee unter der Leitung des neuen Bürgermeisters Matthias Henne. Die Sitzung wurde im Haus am Stadtsee abgehalten, um den Abstand zwischen den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und den Verwaltungsangestellten möglichst groß zu halten. Bürgermeister Henne gab in seiner Ansprache zu, doch etwas nervös zu sein vor dieser Premieren-Sitzung, die eben unter ganz besonderen Umständen stattfinden musste. Bevor er die Tagesordnung offiziell eröffnete bat er die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte um konstruktive, sachliche Diskussionen und gute Zusammenarbeit ganz im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

 

 

TOP 2 | Kläranlage Bad Waldsee - Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme Spurenstoffelimination

Dazu präsentierte Dr. Christian Locher, vom Büro Jedele und Partner die Ergebnisse, der im vergangen Sommer an der Bad Waldseer Kläranlage durchgeführten Machbarkeitsstudie. Er berichtete, dass es momentan grundsätzlich drei Reinigungsstufen in der Bad Waldseer Kläranlage gebe, die das Abwasser säubern. Allerdings würden in den bisherigen Reinigungsstufen kaum Spurenstoffe aus dem Wasser entnommen. Spurenstoffe sind Mikroverunreinigungen im Abwasser, wie z.B. Medikamentenrückstände, Rückstände von Pestiziden usw., die zwar nur in sehr kleinen Mengen vorkommen, trotzdem aber negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit haben können. Daher priorisiere das Land Baden-Württemberg gewisse Kläranlagen, die eine vierte Reinigungsstufe installieren sollen. Die Bad Waldseer Kläranlage sei Teil dieser Prioritätenliste, da sie im Zuflussgebiet des Bodensees liege und das gesäuberte Wasser in die Steinach abgegeben werde. Bisher sei eine vierte Reinigungsstufe zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, der Druck seitens des Landes aber groß. 

 

Dr. Locher sprach daher eine klare Empfehlung für eine Installation des Ozon-Verfahrens als vierte Reinigungsstufe in der Kläranlage Bad Waldsee aus. Bei diesem Verfahren würden  80 Prozent der Spurenstoffe aus dem Abwasser entnommen, bisher seien es etwa 15 Prozent gewesen. Die Investitionskosten liegen bei etwa 5 Millionen Euro, wobei das Land Baden-Württemberg 20 Prozent übernehme. Die jährlichen Betriebskosten werden auf 440.000 Euro pro Jahr kalkuliert.

 

Bei der anschließenden Diskussions- und Fragerunde erkundigten sich einige Gemeinderäte nach technischen Details des Ozon-Verfahrens. So erkundigte sich Wilhelm Heine (CDU), ob durch die vierte Reinigungsstufe mehr Klärschlamm anfällt und ob bei der Verbrennung des Klärschlamms Teile der Spurenstoffe in die Atmosphäre gelangen. Dazu informierte Dr. Locher, dass das Ozon-Verfahren keine Auswirkung auf die Klärschlammmenge habe und die Spurenstoffe bei der Verbrennung gänzlich eliminiert und nicht in die Atmosphäre abgegeben werden würden.

Oskar Bohner (FW) erkundigte sich nach der Bauzeit der Anlage und ob bei den Planungen auch genügend Flächen für andere Erweiterungen an der Kläranlage vorgesehen seien, die beim beschlossenen Anschluss der Kläranlage Reute an die Anlage in Bad Waldsee nötig werden könnten. Dr. Christian Locher erklärte, dass bis 30. September der Antrag auf Förderung beim Land gestellt werden könne, das bedeute, dass man nächstes Jahr die Vergabe des Projekts in die Wege leiten könne und wenn es gut laufe 2022 der Bau der Anlage beginnen könne. Die Flächen für weitere Erweiterungen der Kläranlagen seien eingeplant.

Edmund Gresser (CDU) hinterfragte, ob es denn überhaupt genügend Erfahrungswerte mit dem Ozon-Verfahren gebe, sei doch erst 2019 die erste Ozon-Anlage in Baden-Württemberg in Betrieb gegangen. Er wolle nicht so viel Geld investieren, wenn Bad Waldsee dann als „Versuchskaninchen“ fungiere. Dazu antwortete Dr. Locher, dass vergleichbare Anlagen zurzeit in Friedrichshafen und Tübingen umgesetzt werden würden, und es genügend positive Erfahrungswerte von Ozon-Anlagen in Nordrhein-Westfalen gebe.

 

Dem Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme wurde mit einer Enthaltung (Edmund Gresser, CDU) zugestimmt.

 

 

TOP 3 | Neubau eines Gebäudes für die Schlammentwässerung auf der Kläranlage Bad Waldsee

Diesen Tagesordnungspunkt hätte eigentlich der Ausschuss für Technik und Umwelt diskutieren sollen, da dessen Sitzung allerdings aufgrund der Corona-Krise abgesagt wurde, wurde die Zuständigkeit mit einstimmigem Votum auf den Gemeinderat übertragen.

Kurz informierte Harald Beyrle, Leiter Stadtentwässerung, dass das bestehende Gebäude aus dem Jahr 1974 in die Jahre gekommen sei und eine Sanierung der bestehenden Mängel nicht wirtschaftlich sei. Daher empfehle er den Abbruch des alten Gebäudes und den Neubau des Gebäudes für Schlammentwässerung.

Jörg Kirn (Grüne) erkundigte sich nach dem Energieverbrauch der Kläranlage und der Möglichkeit Eigenstrom zu produzieren. Darauf antwortete Harald Beyrle, dass bisher 55 Prozent des Energieverbrauchs mit Eigenstrom, z.B. durch Photovoltaik-Anlagen gedeckt werde und eine Erweiterung dieser Eigenstrom-Anlagen mit der Energieagentur Ravensburg diskutiert werde.

 

Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt:

1. dem Durchführungsbeschluss für den Neubau eines Gebäudes für die Schlammentwässerung auf der Kläranlage Bad Waldsee mit einem Kostenaufwand von ca. 750.000 € zu

2. der Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI an das Ingenieurbüro SWECO GmbH, Stuttgart, zu

3. die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben

4. die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Vermögensplan des Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs städtische Abwasserbeseitigung, Kostenstelle 0200.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

 

TOP 4 | Ersatz der Überschussschlammentwässerungsanlage auf der Kläranlage Bad Waldsee

Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde zunächst mit einstimmigem Votum vom AUT auf den Gemeinderat übertragen. Harald Beyrle erklärt, dass es sich hier um den Ersatz einer Anlage aus dem Jahr 1997 handle, die nicht mehr zeitgerecht sei und daher ersetzt werden solle. Ohne Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig folgendem Beschlussvorschlag zu:

Der Gemeinderat stimmt:

1. dem Durchführungsbeschluss für den Ersatz der Überschussschlamm- entwässerungsanlage auf der Kläranlage Bad Waldsee mit einem Kostenaufwand von ca. 300.000 € zu

 2. der Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI an das Ingenieurbüro SWECO GmbH, Stuttgart, zu

3. die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben

4. die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Vermögensplan des Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs städtische Abwasserbeseitigung, Kostenstelle 0400.

 

 

TOP 5 | Einziehung des Weges Flst. 56, Gemarkung Michelwinnaden

Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde einstimmig vom AUT auf den Gemeinderat übertragen. Peter Natterer, Abteilung Stadtplanung, informierte, dass es sich bei dem geplanten Weg um eine Zufahrt zum künftigen Baugebiet „Hungerberg“ handle. Der Ortschaftsrat Michelwinnaden habe dem Vorhaben bereits zugestimmt. Einstimmig bestätigte der Gemeinderat ohne Diskussion folgenden Beschlussvorschlag:

1. Der Einziehung des Weges Flst. 56, Gemarkung Michelwinnaden an der Hungerbergstraße wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung öffentlich bekanntzumachen

 

 

TOP 6 | Bebauungsplan MW 7 "Hungerberg" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Michelwinnaden - Abwägung und Satzungsbeschluss

Auch über diesen Punkt informierte Peter Natterer, Abteilung Stadtplanung die Gemeinderäte. Der Ortschaftsrat Michelwinnaden habe dem Bebauungsplan bereits zugestimmt, der 16 Bauplätze vorsehe.

Jörg Kirn (Grüne) hob positiv hervor, dass in den Planungen bereits Regenwasserrückhaltebecken bzw. Zisternen vorgesehen seien. Allerdings vermisse er Empfehlungen bzw. Vorgaben zur Nutzung von Photovoltaik-Technik im Bebauungsplan. Er forderte die Verwaltung auf in künftigen Bebauungsplänen auch diese Technik einzubauen.

 

Einstimmig beschloss der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den in der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 02.03.2020 enthaltenen Beschlussvorschlägen abgewogen.

2. Der Bebauungsplan „Hungerberg“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Michelwinnaden werden in der übersandten Planfassung vom 02.03.2020 und dem Satzungsentwurf auf den Seiten 29/30 als Satzung beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „Hungerberg“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Michelwinnaden öffentlich bekanntzumachen.

 

 

TOP 7 | Bebauungsplan "Hochwaldgasse" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Haisterkirch - Abwägung und Satzungsbeschluss

Peter Natterer erklärte zu diesem Tagesordnungspunkt, dass es sich dabei um ein bestehendes Gebäude handelt, das abgerissen werden solle. Für den Neubau wurde der Bebauungsplan „Hochwaldgasse“ entworfen, dem im Ortschaftsrat Haisterkirch bereits zugestimmt wurde.

Edmund Gresser (CDU) kritisierte den hohen bürokratischen Aufwand, der nötig sei, obwohl es sich um einen Neubau handele, der ein bestehendes Gebäude ersetze. Er frage sich, ob solche Projekte nicht auf dem kleinen Dienstweg geregelt werden könnten. Peter Natterer pflichtete Gressers Aussage bei, da er gerne auf den bürokratischen Weg verzichtet hätte, was bei diesem Objekt allerdings rechtlich nicht möglich gewesen sei.

 

Einstimmig beschloss der Gemeinderat folgenden Beschluss:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den in der Abwägungs- und Beschlussvorlage vom 26.02.2020 enthaltenen Beschlussvorschlägen abgewogen.

2. Der Bebauungsplan „Hochwaldgasse“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Haisterkirch wird gemäß den übersandten Sitzungsunterlagen in der Fassung vom 26.02.2020 und dem Satzungsentwurf auf den Seiten 9/10 als Satzung beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „Hochwaldgasse“ und die örtlichen Bauvorschriften
hierzu, Gemarkung Haisterkirch öffentlich bekanntzumachen.

 

 

TOP 8 | Baugebiet "Am Waldbauerweg", Gemarkung Mittelurbach - Zustimmung zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages

Dieser Tagesordnungspunkt wurde zunächst einstimmig vom AUT auf den Gemeinderat übertragen. Es informierte Rolf Eisemann, Abteilung Beiträge, Rechte, Umlegung. Das betreffende Gebiet befinde sich im Besitz der Kurt Hinder GmbH aus Reute, die das bisher vorhandene landwirtschaftliche Gebäude Birk abbrechen wolle, um ein Wohn-/Mischgebiet zu entwickeln. Die Firma Kurt Hinder wolle auch die Erschließungsarbeiten selbstständig vornehmen. Es bestehe zwar kein finanzielles Risiko für die Stadt Bad Waldsee, trotzdem müsse ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.

Gemeinderat Wilhelm Heine (CDU) erkundigte sich nach den umliegenden Landwirtschaftsbetrieben und ob deren Arbeit geschützt sei, wenn dort ein neues Wohngebiet entstehen solle. Dieses Bedenken entkräftete Eisemann, da die Arbeit der Landwirtschaftlichen Betriebe geschützt sei und sich das Wohn- bzw. Mischgebiet an diese anpassen müsse.

 

Die Abstimmung des folgenden Beschlusses erfolgte einstimmig:

1. Die Firma Kurt Hinder GmbH wird als Erschließungsträgerin und Grundstückseigentümerin mit der Durchführung der Erschließung des privaten Baugebiets „Am Waldbauerweg“ in Unterurbach beauftragt.

2. Die Verwaltung wird zum Abschluss eines entsprechenden Städtebaulichen Vertrags ermächtigt.

 

 

TOP 9 | Baugebiet „Beim Pfändle“ Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen für Einzel- und Doppelhäuser

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab Bürgermeister Matthias Henne wegen Befangenheit die Leitung an Bernhard Schultes. Christian Klink, Fachbereichsleiter Liegenschaften, informierte den Gemeinderat zur bevorstehenden Abstimmung, ob Einzel- und Doppelhausbauplätze im Baugebiet „Pfändle“ per Losverfahren oder über ein Punktesystem vergeben werden sollen. Klink betonte, dass es äußerst schwierig sei ein Punktvergabeverfahren rechtlich sicher aufzustellen, ohne dass dieses wegen Diskriminierung etc. rechtlich angefochten werden könne, wie es kürzlich in Ummendorf der Fall gewsen sei. Bereits im Vorfeld hatte Klink die einzelnen Fraktionen zu diesem komplexen Thema informiert und Vorschläge aufgenommen.

 

In einer ersten Runde wurden Meinungen zu den beiden Verfahren gesammelt. Maximilian Klingele (CDU) sprach sich gegen die Vergabe per Punktesystem aus. Zwar befürworte er die Idee junge Familien in Bad Waldsee bei der Vergabe der Bauplätze zu bevorzugen, allerdings fände er die Gruppe der Profiteure beim Punktesystem zu klein. So seien junge Menschen und Familien, die z.B. wegen dem Studium oder der Ausbildung aus Bad Waldsee wegziehen mussten und nun zurückkommen wollen, beim Punktesystem klar benachteiligt. Dies verhindere auch den Zuzug von hochqualifizieren Kräften nach Bad Waldsee. Daher empfehle er das Losverfahren mit Verpflichtung auf Eigennutzung und Baupflicht für die Vergabe der Bauplätze im „Pfändle“.

Bernadette Behr (FW) erklärte, dass sich die Freie Wähler-Fraktion mehrheitlich für die Anwendung des Punktesystems bei der Vergabe der Bauplätze ausspreche. Das Losverfahren solle lediglich bei Punktgleichheit zwischen Bewerbern verwendet werden. Sie empfinde die willkürliche Vergabe von Bauplätzen mit dem Losverfahren als unfair und spreche sich daher für eine transparente, soziale Vergabe der Bauplätze mit Hilfe des Punktesystems aus.

Lucia Vogel (Grüne) sprach sich ebenfalls für die Vergabe der Bauplätze mit einem Punktesystem aus.

Rita König (SPD) beurteilte die Entscheidung als äußerst schwierig, schließlich gebe es bei beiden Vergabeverfahren viele Verlierer.

 

Nachdem alle Meinungen gehört wurden, zeichnete sich bereits ein klarer Trend hin zur Vergabe mit Hilfe des Punktesystems ab. Anschließend wurden Details des Punktesystems diskutiert. Am längsten wurde dabei diskutiert, wie der Begriff „ehrenamtliche Sonderfunktion in einem Verein“ zu definieren sei. Tobias Lorinser (CDU) forderte, dass nur Personen, die im Vereinsregister definiert sind (in der Regel nur 1. und 2. Vorstand sowie Kassier) diese Ehrenamts-Punkte erhalten sollen. Christoph Rauhut (FW) forderte hingegen die Vergabe der Ehrenamts-Punkte an der Anzahl an ehrenamtlichen Tätigkeitsstunden pro Woche festzumachen. Christian Klink brachte eine offenere Formulierung des Gemeindetags in die Diskussion ein, die daher rechtlich abgesichert sei. Nach langer Diskussion forderte Edmund Gresser (CDU) den Gemeinderat dazu auf, nun nicht jedes Detail zu diskutieren, da dann die rechtliche Sicherheit des Punktesystems in Gefahr sei und das Verfahren, das zum ersten Mal in Bad Waldsee in Planung sei, nicht beschlossen werden könne. Herr Klink hätte gute Vorarbeit geleistet und daher solle der Gemeinderat nun Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung haben.

Bei der folgenden Abstimmung wurde die Vergabe per Punktesystem mit 20 Stimmen, bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen.

 

Der genaue Wortlaut der weiteren Änderungen am Punktesystem wird nachgereicht.

 

 

TOP 10 | Einweisung der Stelle des Bürgermeisters nach den Vorschriften des Landeskommunalbesoldungsgesetzes

Beschluss: Die Stelle des Bürgermeisters wird nach Maßgabe der Vorschriften des Landeskommunalbesoldungsgesetzes in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B5 Landesbesoldungsordnung eingewiesen.

Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Bürgermeister Matthias Henne dankte dem Gremium für das einstimmige Votum und kündigte an dieses als Motivation für seine Arbeit zu nutzen.

 

TOP 11 | Finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt

Zur Auswirkung der Corona-Krise auf den städtischen Haushalt informierte Fachbereichsleiterin Finanzen, Beate Bringmann den Gemeinderat. Aufgrund der hohen Reserven aus den vergangenen Jahren habe die Stadt Bad Waldsee aktuell kein Liquiditätsproblem, allerdings treffe die Krise die Stadt in vielen Bereichen. So würden die Folgen der Corona-Verordnung und der bekannten Schließungen der Schulen, Kindergärten, Gastronomiebetriebe etc. zu Ertragsausfällen bei der Vergnügungssteuer, der Kurtaxe und dem Fremdenverkehrsbeitrag, den Kitagebühren, der Gewerbssteuer und den Parkgebühren führen. Außerdem würden zusätzliche Kosten für Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Corona anfallen und es seien Einnahmeausfälle aus Einkommenssteuer und Umsatzsteuer zu erwarten. Genau Aussagen zu den wirtschaftlichen Folgen seien aber erst nach der Mai-Steuerschätzung 2020 möglich. Als Gegenmaßnahmen prüfe die Stadt derzeit mögliche Verschiebungen von Investitionen, allerdings gebe es im Ergebnishaushalt nur wenig Einsparpotential, da nur dringend erforderliche Investitionen geplant seien. Daher vermutet Bringmann, dass der Ergebnishaushalt 2020  nicht ausgeglichen werden könne.

 

Das Land habe die Stadt Bad Waldsee bisher in der Krise mit 118.100 Euro unterstützt, wobei 53.535 Euro für den Ausfall der Kitagebühren vorgesehen seien. Dieser Betrag decke aber nicht Mal den Ausfall der Kitagebühren für einen Monat in Bad Waldsee. Weitere Unterstützung des Landes wurde bereits Anfang April in einem gemeinsamen Schreiben von Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag an das Staatsministerium Baden-Württemberg gefordert. Die Vorgabe des Landes laute „antizyklisches Handeln“, was bedeute, dass die Kommunen geplante Maßnahmen durchführen sollen, um durch die Investitionen die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.

 

Bürgermeister Henne fordert die Gemeinderätinnen und –Räte auf die Krise nicht dafür auszunutzen, um beschlossene Maßnahmen, egal ob liebsam oder unliebsam, grundlegend zu hinterfragen. Die Statements der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte riefen Großteils zu Vorsicht bei kommenden Investitionen auf und forderten die Überdenkung aller anstehenden Maßnahmen ob diese wirklich nötig sind bzw. ob diese verschoben werden können.

Bernhard Schultes (FW) fasste den Konsens der verschiedenen Meinungen zusammen: „Wir müssen gleichzeitig vorsichtig und mutig sein.“

 

Sitzungsunterlagen zum Download

 

 

Bericht und Bild: Leo Seebold, dieBildschirmzeitung

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