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Bad Wurzach – Die Ausbreitung der Corona-Epidemie und die immer schärfer werdenden Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung gegen die Ausbreitung des Virus beeinflussen zwischenzeitlich sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Auch Trauerfeiern und Beerdigungen unterliegen den Regelungen und dürfen daher nur noch unter bestimmten Maßnahmen stattfinden. Cornelia Schuster vom örtlichen Bestattungsunternehmen Schuster berichtet.

 

Einen geliebten Menschen zu verlieren und zu beerdigen ist ganz sicherlich eine ganz besonders schlimme Situation. Natürlich möchten sich Familie, Freunde, Nachbarn und Bekannte gerne verabschieden. Trotzdem gelten auch für Trauerfeiern und Beerdigungen die Regeln der heute in Kraft tretenden „Zweiten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“.

 

Wie Cornelia Schuster erklärt dürfen Beerdigungen demnach nur noch im Freien stattfinden. Trauergottesdienste in Kirchen und anderen geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr durchgeführt werden. Bei den Beerdigungen im Freien dürfen maximal zehn Personen anwesend sein. Das bedeutet bei einer Urnenbeisetzung dürfen neben dem Pfarrer und einer Person des Bestattungsunternehmens acht Gäste anwesend sein, bei einer Erdbestattung neben vier Sargträgern und dem Pfarrer nur noch fünf Gäste. Auch wenn der Tod und die Bestattung eines geliebten Menschen für die Betroffenen äußerst schlimm ist gibt es keine Ausnahmen und die Einhaltung der Regelungen wird strikt kontrolliert.

 

Auch die allgemeinen Regeln des Infektionsschutzgesetztes müssen während einer Beerdigung eingehalten werden. So dürfen keine Corona-Infizierten teilnehmen, kranke Personen sollten Mundschutz und Handschuhe tragen und auch der Mindestabstand von 1,5 Meter sollte eingehalten werden.

 

Beistand finden betroffene Familien und Personen trotz der aktuellen Situation bei den Bestattern und den Pfarrämtern. Das Bestattungsinstitut Schuster hat weiterhin geöffnet. Nahezu alle Angelegenheiten im Sterbefall können telefonisch geregelt werden. Einzelgespräche im Bestattungsinstitut können nach telefonischer Anmeldung nach wie vor stattfinden.

 

Auf Nachfrage bei der evangelischen Kirchengemeinde Bad Wurzach erklärt Pfarrerin Barbara Vollmer, dass selbstverständlich weiterhin Trauergespräche geführt würden, diese aber in der momentanen Situation telefonisch erfolgen. Pfarrer Stefan Maier erklärt, dass auch in der Seelsorgeeinheit Bad Wurzach weiterhin Trauergespräche geführt würden, allerdings Hausbesuche vorerst nicht stattfänden. Ob Trauergespräche telefonisch oder persönlich im Pfarramt unter Einhaltung der Hygienevorkehrungen stattfinden, werde dann im Einzelfall mit den Angehörigen besprochen.

 

 

Wie lange die aktuellen Regelungen Bestand haben steht nicht fest. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich auch an diesen Regelungen noch Änderungen ergeben werden.

 

 

Bericht: die Bildschirmzeitung, Leo Seebold

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