Kreis Ravensburg - Die Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 breiten sich in großer Geschwindigkeit in Deutschland flächendeckend aus. Am 16. März 2020 hat die Landesregierung auf Grund der Empfehlungen der WHO und des RKI drastische Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Mit der nun erfolgten Verfügung will das Landratsamt Ravensburg sicherstellen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Waren, die im Zusammenhang mit der Verbreitung des Corona-Virus besonders nachgefragt sind, gewährleistet bleibt. Des Weiteren soll mit den zugleich erlaubten Abweichungen von der täglichen Höchstarbeitszeit sichergestellt werden, dass Not- und Rettungsdienste sowie Feuerwehr, Gerichte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Redaktionen usw. funktionsfähig bleiben.
Dazu Landrat Harald Sievers: „Wir brauchen jetzt maximale Flexibilität in allen wichtigen Bereichen!“
Allgemeinverfügung des Landkreis Ravensburg vom 18. März 2020 zum Download
Pressemitteilung des Landratsamts Ravensburg